Allgemeine Informationen zu den Ordinationen Dr. Bettina Wiltos und Dr. Wojtek Wiltos.
Ordination Dr. med. Bettina Wiltos
Fachärztin für Chirurgie und Gefäßchirurgie, Ärztin für Allgmeinmedizin
Jakob-Thoma Straße 3, 2340 Mödling
Sehr geehrte PatienntInnen, ich habe einen Kassenvertrag für Chirurgie mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Dies bedeutet, dass jene Leistungen, die im jeweiligen Kassenkatalog enthalten sind, direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Der Chirurgische Kassenkatalog ist allerdings aus dem Jahr 1972. Da sich die Medizin in den letzten 43 Jahren aber dramatisch weiterentwickelt hat, sind manche Leistungen, die heute Standard sind, in diesem Katalog nicht enthalten, da es sie im Jahr 1972 einfach noch nicht gab. Wenn Leistungen die nicht im Kassenkatalog enthalten sind erbracht werden sollen, müssen diese allerdings auch in einer Kassenordination privat bezahlt werden. Diese Privathonorare, die auch als solche gekennzeichnet sind, werden von keiner gesetzlichen Krankenkasse refundiert. Um Ihnen und Ihrer Krankenkasse unnötige Arbeit zu ersparen, bitten wir Sie auch ausdrücklich diese Privathonorare nicht zur Refundierung einzureichen. Wenn Sie über eine Privatarztversicherung für den ambulanten Bereich verfügen, können Sie diese Honorare selbstverständlich zur Rückvergütung dem Versicherer vorlegen. Selbstverständlich informieren wir Sie vor der Behandlung falls und welche Kosten entstehen würden.
Ordinationen Dr. med. Wojtek Wiltos
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Oberarzt am Landesklinikum Mödling, Wahlarzt
Fichtnergasse 22, 1130 Wien
Sehr geehrte Patientinnen, ich bin Wahltarzt, das bedeutet, dass ich keinen Vertrag mit dem gesetzlich Krankenkassen habe. Das bedeutet dass Sie in der Ordination eine Honrarnote erhalten, die Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKK, SVA, BVA) zur Refundierung einreichen können und danach selbstverständlich auch Ihrer Privatversicherung. Die Kosten für die Routinekontrolle betragen 110 Euro, die Mutter-Kindpass Untersuchung kostet 90 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen refundieren davon ca die Hälfte, also 55 bzw 45 Euro.